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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Dienstleistungen

Die SWISS SERVICES SOLUTION verpflichtet sich, Reinigungsdienstleistungen gemäss dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Arbeitsblatt / Reinigungsangebot durchzuführen.

 

Einsätze

Es können sowohl regelmässige wie auch einmalige Aufträge vereinbart werden. Bei möglichem Ausfall eines regelmässigen Einsatzes, ist der Kunde verpflichtet dies 24 Stunden zuvor der Auftragnehmerin zu melden, ansonsten die ausgemachte Stundenanzahl in Rechnung gestellt wird.

 

Vertrag

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder allenfalls dem individuell vereinbarten Reinigungsangebot und ist bei regelmässigen Aufträgen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

 

Schlüsselübernahme

Ist für die Erbringung der Leistungen ein Schlüssel notwendig, erhält der Kunde eine Schlüsselquittung.

 

Kündigung einmaliger Aufträge

Ein einmaliger Auftrag kann schriftlich per E-Mail oder Brief bis 14 Tage vor Auftragsausführung als Privatkunde und 1 Monat als Geschäftskunde ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden. Bei einer Kündigung nach dieser Frist bezahlt der Kunde der Auftragnehmerin bis 7 Tage vor Ausführung 30% und danach 50% des schriftlich vereinbarten Auftragsvolumens. Im gegenseitigen Einverständnis können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen.

 

Kündigung regelmässiger Aufträge (Abonnemente)

Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage, die Kündigung erfolgt auf das Ende eines Kalendermonats. Bei grösseren Geschäftskunden behalten wir uns vor im individuellen Reinigungsangebot eine Mindestvertragsdauer festzulegen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Brief vorgenommen werden.

 

Preise

Die Arbeiten werden in Stunden und auf ¼ Stunde genau verrechnet. Dabei gilt der Preis im Reinigungsangebot. Der Anfahrtsweg wird nicht in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich anzuwendenden Mehrwertsteuer. Die Reinigungsstunde besteht aus 55 Minuten Reinigung und 5 Minuten Pause. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich, nach Abschluss eines Kalendermonates.

 

Drittleistungen und Abgaben wie z. B. Entsorgungsgebühren werden dem Kunden ohne Aufschlag inkl. allfälliger Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

 

Preisanpassungen

Die Auftragnehmerin behält sich vor, die vertraglich vereinbarten Preise jederzeit anzupassen. Bei solchen Anpassungen steht beiden Parteien das Recht zu, bezüglich noch nicht in Arbeit genommener Dienstleistungen, unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfristen, vom Vertrag zurückzutreten. Die in einem solchen Fall bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Kosten für die Dienstleistungen, sind im effektiven Ausmass zu entschädigen. Der Rücktritt infolge Preisanpassungen ist der Gegenpartei unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Preisanpassungen gelten nach der vereinbarten Kündigungsfrist.

 

Zahlungsbedingungen

Die im individuellen Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungenen sind einzuhalten. Ist nichts vereinbart, gelten 20 Tage nach Rechnungsstellung als Zahlungsbedingung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde automatisch SWISS SERVICES SOLUTION in Verzug. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Auftragnehmerin eine Mahnung versenden und dafür bis CHF 50.- in Rechnung stellen.

 

Personal

Respekt und Toleranz ist Basis unserer Zusammenarbeit. Unsere Mitarbeitenden werden sorgfältig ausgesucht und erhalten einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag (GAV Norm). Wir legen Wert auf einen tadellosen Leumund und ein korrektes Auftreten.

 

Stellvertretungen

Bei möglichen Ausfällen besteht kein Anrecht auf eine Vertretung zur gewohnten Zeit am ausgemachten Tag.

 

Geheimhaltungspflicht

Die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeitenden verpflichten sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Auch verpflichten sie sich während der Dauer des Auftragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über den Haushalt und Persönliches des Kundens, Stillschweigen zu bewahren.

 

Sorgfaltspflicht

Die Auftragnehmerin führt die ihr übertragenen Aufträge sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden aus.

 

Versicherungen

Für unsere Mitarbeitenden wurden sämtliche obligatorischen Versicherungen abgeschlossen und die Auftragnehmerin ist für Betriebshaftpflichtfälle mit einer Garantiesumme von 5 Mio. Schweizer Franken für Personen- und Sachschäden versichert. Allfällige Schäden werden dem Kunden umgehend gemeldet.

 

Reinigungsmaterial

Die Auftragnehmerin stellt Reinigungsgeräte und benötigte Reinigungsmittel zur Verfügung. Abweichungen davon werden im individuellen Reinigungsangebot geregelt.

 

Beanstandungen

Beanstandungen, insbesondere wegen nicht vertragsgemässer Ausführung der Dienstleistungen, sind direkt oder am nächsten Arbeitstag zwischen 09.00 - 17.00 Uhr telefonisch an die Auftragnehmerin zu melden. Begründete Mangel werden rasch möglichst behoben.

 

Konkurrenzverbot

Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen die Mitarbeitenden der Auftragnehmerin weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abgeworben oder eingestellt werden. Dies gilt bis zu zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die ganze Schweiz.

 

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten, die nicht gütlich geregelt werden können, gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.

 

Änderungen der AGB

Der Kunde anerkennt die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

 

Unterschriften

Mit der Unterschrift des Reinigungsangebots erklärt sich der Kunde mit den der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

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